Formalitäten

Schweigepflicht

Als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, unterliege ich entsprechend der Berufsordnung für Heilpraktiker der Schweigepflicht nach Artikel 3 der BOH (Berufsordnung für Heilpraktiker). Diese gilt auch gegenüber Familienangehörigen, sofern nicht Art der Erkrankung oder Behandlung eine Mitteilung erforderlich machen. Ferner besteht die Verschwiegenheitspflicht gegenüber weiteren medizinischen oder therapeutischen Fachkräften, Lehrkräften, Arbeitgebern und Versicherungen. Für den Fall der Auskunftserteilung bedarf es einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung. Auch Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr müssen schriftlich einer Entbindung der Schweigepflicht (auch gegenüber ihren Erziehungsberechtigten) zustimmen, sofern sie für einsichtsfähig befunden werden und kein therapeutischer Notfall oder eine sonstige Gefahrensituation vorliegt.

Ablauf

Das Erstgespräch bietet die Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen und festzustellen, ob es eine positive Verbindung zwischen uns gibt. Bitte beachten Sie, dass das Erstgespräch eine Gelegenheit für Sie ist, offene Fragen zu stellen und festzustellen, ob ich als Therapeutin und die Therapieform zu Ihnen passen. Es ist wichtig, dass Sie sich auf der Beziehungsebene wohl fühlen. Mehrere Studien haben gezeigt, dass eine authentische und wertschätzende Beziehung zwischen Therapeuten und Patient ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Psychotherapie ist. Ihre Motivation und Bereitschaft, an Ihren Herausforderungen zu arbeiten, spielen ebenfalls eine wichtige Rolle für den Therapieerfolg.

Zusätzlich werden in diesem Gespräch Ihre Ziele und Wünsche besprochen. Sie erhalten einen ersten Einblick in meine therapeutische Arbeitsweise und einen Ausblick auf unsere zukünftige Zusammenarbeit. Es ist wichtig zu beachten, dass das Erstgespräch optional ist und nicht zwingend vor dem Beginn der Therapie stattfinden muss. Alternativ können wir auch direkt mit dem Anamnesegespräch beginnen, falls Sie nach einem telefonischen Erstkontakt darauf bestehen.

Psychotherapie

In der ersten Sitzung (Anamnesesitzung) bespreche ich mit Ihnen Ihr gewünschtes Ziel der Therapie oder des Coachings und die entsprechende Vorgehensweise. Wir erstellen gemeinsam einen Therapieplan, zugeschnitten auf Ihr Anliegen und Ihre persönliche Situation. Meine Grundhaltung ist es, Ihre Selbstheilungskräfte zu mobilisieren. Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, um Sie so in Ihre Selbstkompetenz und ureigene Kraft zu bringen.

Mein Ziel ist es, Ihnen einen Raum zu bieten, in dem Sie sich wohl und sicher fühlen und offen über Ihr Anliegen sprechen können. Ebenso ist es mir wichtig, dass Sie den nötigen Abstand erhalten, selbstbestimmt an Ihren individuellen Themen zu arbeiten.

In unseren gemeinsamen Gesprächen erarbeiten wir passende neue Verhaltensstrategien sowie Ihren persönlichen Notfallkoffer, für die herausfordernden Situationen oder Krisenmomente in Ihrem Alltag. Damit sind Sie bestens gewappnet neue eigene Strategien zu entwickeln, Ihre Resilienz zu stärken, Gefühle wahrzunehmen und ein neues positives Verhaltensmuster in Ihrem Leben zu etablieren.

Honorar

Meine Leistungen für Psychotherapie und Coaching sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen abrechne. Das Honorar ist im Anschluss an jede Sitzung in bar zu begleichen*. Sie erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.

Anamnesesitzung
90 bis 120 Min.: 180 €

Therapeutische Erstsitzungen
60-90 Min.: 160 €
120 Min.: 195 €

Paarberatung /
Paartherapie

bis 90 Min.: 250 €

Pränatale Therapie
Paket mit 5 Sitzungen: 1.250 €

*nur vor Ort möglich

EMDR Traumatherapie
2 Pakete (4 Termine oder 6 Termine)

Telefonische Erst-/Infogespräche
bis 20 Min. sind kostenfrei

Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfrei.

Psychologische Online-Beratung
Erstgespräch:
(60-90 Min.): 250 €*

Paket 5 Sitzungen:
(60-90 Min.): 999 €*
* zzgl. MWSt. Zahlbar vorab per PayPal oder Überweisung.

Coaching
60 Min.: 190 € *
90 Min.: 250 € *
120 Min.: 300 € * zzgl. MWSt.

12 Wochen Premium Exklusiv Coaching

Du möchtest dein volles Potenzial entfalten – mit mehr Selbstvertrauen, innerer Balance und authentischer Lebensfreude? Dann ist dieses Coaching-Programm die richtige Wahl.

Im  12-Wochen Premium Exklusiv Coaching begleite ich Dich eins zu eins – individuell, fokussiert und mit höchster Professionalität. Gemeinsam erarbeiten wir klare Strategien und praktikable Schritte, um deine persönlichen oder beruflichen Ziele mit Leichtigkeit und neuer Stärke zu erreichen.   

Dieses exklusive Coaching richtet sich an Menschen, die bereit sind, echte Veränderungen zu gestalten – ob im privaten Kontext oder als Führungskraft, Unternehmer:in oder Young Professional im Business-Umfeld.

Dein 12-Wochen-Programm umfasst:

  • Wöchentliche 1:1 Coachings (60 Minuten, vor Ort oder online über Zoom / Teams)

  • Maßgeschneiderte Übungen, Arbeitsbücher und Reflexionsimpulse

  • Geführte Meditationen, Fantasiereisen und Entspannungstechniken

  • Persönliche Begleitung zwischen den Sitzungen über WhatsApp oder Signal

Erleben, wie gezielte Begleitung, Klarheit und Selbstwirksamkeit deinen Weg zu mehr Selbstsicherheit, Fokus und Lebensqualität öffnet – für ein neues Kapitel selbstbestimmter Stärke und persönlichem Erfolg.

>>JA, ich möchte das Exclusiv-Coaching<<

Terminabsage

Da ich eine Terminpraxis führe, sind die Termine speziell für Sie reserviert. Daher gilt: falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir diesen mindestens 24 Stunden vorher, werktags, abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage oder einem Nichterscheinen mein volles Honorar (zzgl. MwSt.) der für Sie bereit gestellten Zeit entsprechend in Rechnung stelle.

Kostenerstattung

Selbstzahler
Bitte beachten Sie, dass als Selbstzahler die Kosten für die psychotherapeutischen Konsultationen von Ihnen direkt getragen werden, unabhängig davon, ob eine spätere Erstattung durch die Krankenversicherung oder Krankenkasse erfolgt.

Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, die Formalitäten in Bezug auf Ihre Versicherung auszulassen. Bei verschiedenen Versicherungsabschlüssen oder Bewerbungen für den Staatsdienst werden häufig Fragen zu abgeschlossenen oder laufenden psychotherapeutischen Sitzungen gestellt. Sie haben die freie Entscheidung darüber, wie Sie persönliche Informationen und Daten handhaben möchten.

Ebenso entfallen die oftmals monatelangen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem zugelassenen Psychotherapeuten.

Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten im Rahmen einer Psychotherapie die Kosten für Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entweder ganz oder teilweise. Die genaue Erstattung hängt jedoch von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und Tarifen ab. Es ist ratsam, vor Beginn der Therapie die Versicherung zu kontaktieren und sich über die erstattungsfähigen Leistungen zu informieren.

Gesetzliche Krankenkasse
Gesetzliche Kassen dagegen übernehmen i.d.R. keine Behandlungskosten von Heilpraktikern, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Kleiner Tipp: Fragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach einer Überbrückungszeit an. Dies ist möglich, wenn die Wartezeit für einen kassenzugelassenen Therapieplatz nachweislich mehrere Wochen oder gar Monate dauert. In einigen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse als Überbrückung 5-10 Sitzungen beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Bitte nehmen Sie zu Ihrer Kasse Kontakt auf; viele Krankenkassen stehen einer Erstattung und / oder teilweisen Erstattung positiv gegenüber. Häufig besteht jedoch gemäß § 33 EStG die Möglichkeit, die Therapiekosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen. Das kann der Fall sein, wenn eine Therapie ärztlich verordnet ist und die Kosten die gesetzlich geregelte zumutbare Belastung übersteigen.

Coaching-Honorar
Das Honorar für ein Coaching ist keine erstattungsfähige Leistung durch eine Krankenkasse oder einen sonstigen Kostenträger. Für Coachings mit einem beruflichen Zusammenhang (z.B. mit dem Ziel der Leistungssteigerung oder des Auf- und Ausbaus sozialer Kompetenzen) können Arbeitnehmer die Kosten bis zu einem festgelegten Satz möglicherweise als Freibetrag steuerlich einbringen, der über diesen Betrag hinausgehende Anteil als Werbungskosten gemäß § 9 Abs 1 Satz 1 EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Abschnitt 33 Abs 1 Satz 1 LStR: Zu den Werbungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind. Für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige gelten berufsbezogene Coaching-Kosten i.d.R. als Betriebsausgaben.

Bitte beachten Sie: Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Sollten Sie über E-Mail oder über das Kontaktformular Kontakt mit mir aufnehmen, erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten aufgrund Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs 1 Satz 1 lit a DSGVO. Die Angabe Ihrer gültigen E-Mail-Adresse ist erforderlich, um Ihre Anfrage beantworten zu können. Diese Daten und Ihre Nachricht werden nur zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage gespeichert. Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Bitte schreiben Sie keine vertraulichen Informationen, insbesondere Gesundheitsdaten, in eine E-Mail, sondern nutzen Sie diese nur zur ersten Kontaktaufnahme.