Formalitäten
Schweigepflicht
Als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, unterliege ich entsprechend der Berufsordnung für Heilpraktiker der Schweigepflicht nach Artikel 3 der BOH (Berufsordnung für Heilpraktiker). Diese gilt auch gegenüber Familienangehörigen, sofern nicht Art der Erkrankung oder Behandlung eine Mitteilung erforderlich machen. Ferner besteht die Verschwiegenheitspflicht gegenüber weiteren medizinischen oder therapeutischen Fachkräften, Lehrkräften, Arbeitgebern und Versicherungen. Für den Fall der Auskunftserteilung bedarf es einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung. Auch Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr müssen schriftlich einer Entbindung der Schweigepflicht (auch gegenüber ihren Erziehungsberechtigten) zustimmen, sofern sie für einsichtsfähig befunden werden und kein therapeutischer Notfall oder eine sonstige Gefahrensituation vorliegt.
Ablauf
Das Erstgespräch ermöglicht ein gegenseitiges Kennenlernen und dient der Feststellung, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt. In mehreren Studien wurde nachgewiesen, dass eine authentische und positive „Chemie“ in der Zusammenarbeit ein ausschlaggebender Faktor für den Erfolg einer Psychotherapie ist. Darüber hinaus klären wir Ihr Anliegen, hören Ihre Ziele und Wünsche. Sie erhalten erste Einblicke in meine therapeutische Arbeitsweise und einen Ausblick auf unsere Zusammenarbeit. Das Erstgespräch ist auf Wunsch umsetzbar und nicht zwingend für den Beginn einer Therapie. Wir können auch gerne nach einem telefonischen Erstkontakt direkt mit dem Anamnesegespräch beginnen.
Psychotherapie
In der ersten Sitzung (Anamnesesitzung) bespreche ich mit Ihnen Ihr gewünschtes Ziel der Therapie oder des Coachings und die entsprechende Vorgehensweise. Wir erstellen gemeinsam einen Therapieplan, zugeschnitten auf Ihr Anliegen und Ihre persönliche Situation. Meine Grundhaltung ist es, Ihre Selbstheilungskräfte zu mobilisieren. Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, um Sie so in Ihre Selbstkompetenz und ureigene Kraft zu bringen.
Ich möchte Ihnen einerseits den vertrauensvollen Rahmen und andererseits den nötigen Abstand bieten, sodass Sie eine gute Basis erhalten, um mit und an sich zu arbeiten. In jeder Sitzung erhalten Sie Anregungen für den Alltag und „seelisches Werkzeug“ für schwierige Situationen. So können sich die neu gewonnen Ressourcen im Alltag etablieren. Sie integrieren neue, hilfreiche und stärkende Verhaltens-, Denk- und Gefühlsmuster in Ihr Leben.
Wenn wir an Mustern arbeiten, die nicht so tief sitzen, können auch mal einige wenige Sitzungen ausreichen, um nachhaltig eine dauerhafte Verbesserung zu erzielen. Veränderung erfordert mitunter ein wenig Geduld. Gerade wenn die Wunden, Muster oder Prägungen tief sitzen, passiert die Entwicklung nicht von heute auf morgen. Es braucht das Dranbleiben und mehrere kleine Schritte für den gewünschten Heilungserfolg.
Honorar
Meine Leistungen für Psychotherapie und Coaching sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen abrechne. Das Honorar ist im Anschluss an jede Sitzung in bar zu begleichen*. Sie erhalten eine Quittung oder bei Bedarf eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.
Anamnesesitzung
90 bis 120 Min.: 180 €
Therapeutische Erstsitzungen
60 Min.: 125 €
90 Min.: 160 €
120 Min.: 195 €
Paarberatung /
Paartherapie
bis 90 Min.: 220 €
Pränatale Therapie
Paket mit 5 Sitzungen: 750 €
Telefonische Erst-/Infogespräche
bis 20 Min. sind kostenfrei
Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfrei.
Psychologische Online-Beratung
Erstgespräch (90 Min.): 180 €
Alle weiteren Gespräche (60 Min.): 149 €
* zzgl. MWSt. zahlbar vorab via PayPal oder Überweisung.
Coaching (Erstgespräche)
60 Min.: 150 € *
90 Min.: 220 € *
120 Min.: 280 € * zzgl. MWSt.
Coaching-Pakete
10-er Paket (60-90/120 Min.) inklusive 30 Min. Online Beratung * + Soul Kit „Stopp dein Sorgenkarussell“
* zzgl. MWSt.
Für eine intensive Betreuung: 12-Wochen Premium Exclusiv Coaching
Ich begleite Dich 1:1 individuell an deiner Seite und helfe Dir Schritt für Schritt hin zu mehr Selbstvertrauen, Lebensfreude und erfülltere Beziehungen. Dich beschäftigt gerade ein Thema sehr intensiv und Du wünschst Dir professionelle Unterstützung auf Augenhöhe? Ich biete Dir ein exklusives Premium Paket mit einer 12-wöchigen Intensiv-Betreuung an. In dieser Zeit widmen wir uns mit großem Fokus und viel Energie Deinem Thema und stellen die weichen für Deinen neuen Weg in ein selbstbestimmtes Leben.
Das Transformations Coaching richtet sich ebenso an Klient:innen im Business Kontext. Ob Young Professional oder Führungspersönlichkeit, mit meiner Expertise führe ich Dich effektiv an Dein persönliches Erfolgsziel.
Das 12-Wochen Exklusiv-Coaching beinhaltet:
- Eine Sitzung pro Woche (60-90 Minuten – in meiner Praxis oder via Zoom / Teams etc.)
- Übungen, Workbooks, geführte Meditationen und Fantasiereisen, Entspannungsübungen
- inkl. persönlicher Betreuung über WhatsApp, Signal, Telegram, Threema etc.
Da ich nur wenige Menschen zeitgleich in diesem individuellen und intensiven Prozess betreue, schreibe mir bitte per E-Mail, wenn Du wirklich in Deine wahre Transformation kommen willst.
JA, ICH WILL DAS PREMIUM COACHING
***
SOUL KIT „Stopp dein Sorgenkarussell“ – Dein Soul Kit für mehr innere Ruhe mit der Pippi-Langstrumpf-Strategie
Terminabsage
Da ich eine Terminpraxis führe, sind die Termine speziell für Sie reserviert. Daher gilt: falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir diesen mindestens 24 Stunden vorher, werktags, abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage oder einem Nichterscheinen mein volles Honorar (zzgl. MwSt.) der für Sie bereit gestellten Zeit entsprechend in Rechnung stelle.
Kostenerstattung
Selbstzahler
Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler, unabhängig ob die entsprechende Krankenversicherung oder Krankenkasse die Kosten übernimmt. Ihr Vorteil: Formalitäten spielen keine Rolle. Beispielsweise werden beim Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Kranken-Zusatzversicherungen (oder auch, wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben) häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Sie entscheiden selbst über den Umgang mit persönlichen Informationen und Daten Ihres Vertrauens. Ebenso entfallen die oftmals monatelangen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem zugelassenen Psychotherapeuten.
Private Krankenversicherung
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich und richten sich nach Ihrem jeweiligen Tarif. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.
Gesetzliche Krankenkasse
Gesetzliche Kassen dagegen übernehmen i.d.R. keine Behandlungskosten von Heilpraktikern, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Kleiner Tipp: Fragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach einer Überbrückungszeit an. Dies ist möglich, wenn die Wartezeit für einen kassenzugelassenen Therapieplatz nachweislich mehrere Wochen oder gar Monate dauert. In einigen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse als Überbrückung 5-10 Sitzungen beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Bitte nehmen Sie zu Ihrer Kasse Kontakt auf; viele Krankenkassen stehen einer Erstattung und / oder teilweisen Erstattung positiv gegenüber. Häufig besteht jedoch gemäß § 33 EStG die Möglichkeit, die Therapiekosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen. Das kann der Fall sein, wenn eine Therapie ärztlich verordnet ist und die Kosten die gesetzlich geregelte zumutbare Belastung übersteigen.
Coaching-Honorar
Das Honorar für ein Coaching ist keine erstattungsfähige Leistung durch eine Krankenkasse oder einen sonstigen Kostenträger. Für Coachings mit einem beruflichen Zusammenhang (z.B. mit dem Ziel der Leistungssteigerung oder des Auf- und Ausbaus sozialer Kompetenzen) können Arbeitnehmer die Kosten bis zu einem festgelegten Satz möglicherweise als Freibetrag steuerlich einbringen, der über diesen Betrag hinausgehende Anteil als Werbungskosten gemäß § 9 Abs 1 Satz 1 EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Abschnitt 33 Abs 1 Satz 1 LStR: Zu den Werbungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind. Für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige gelten berufsbezogene Coaching-Kosten i.d.R. als Betriebsausgaben.
Bitte beachten Sie: Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Sollten Sie über E-Mail oder über das Kontaktformular Kontakt mit mir aufnehmen, erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten aufgrund Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs 1 Satz 1 lit a DSGVO. Die Angabe Ihrer gültigen E-Mail-Adresse ist erforderlich, um Ihre Anfrage beantworten zu können. Diese Daten und Ihre Nachricht werden nur zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage gespeichert. Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Bitte schreiben Sie keine vertraulichen Informationen, insbesondere Gesundheitsdaten, in eine E-Mail, sondern nutzen Sie diese nur zur ersten Kontaktaufnahme.